Bevollmächtigung PBeaKK

Ihre Bevollmächtigung einer Vertrauensperson

Es kann vorkommen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Hilfe dabei benötigen, Ihre Anliegen mit uns zu regeln. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht zu erteilen. Es kann Ihnen ein sicheres Gefühl geben, diese Entscheidung bereits vorsorglich für einen eventuellen Notfall zu treffen. Füllen Sie die Vollmacht vollständig aus. Sie gilt, sobald diese bei uns eintrifft und kann jederzeit schriftlich von Ihnen wiederrufen werden. Für Sie ändert sich nichts. Das heißt, Sie kümmern sich, wie auch bisher, eigenständig um Ihre Angelegenheiten. Es sei denn, Sie möchten den Schriftwechsel nicht mehr selbst führen. Dann senden wir alle Schreiben an die bevollmächtigte Person.

Oft übernehmen Partner oder Kinder diese Aufgabe. Es darf sich aber genauso gut um eine andere nahestehende Person handeln. Beachten Sie, dass Sie pro Formblatt immer nur eine bestimmte Person bevollmächtigen können. Für mehrere Personen sind separate Formulare notwendig.

Der Bevollmächtigte darf

  • Alle Leistungen der PBeaKK, der Beihilfe und der privaten Pflegepflichtversicherung beantragen.
  • Überweisungen der zuvor genannten Leistungen veranlassen.
  • Anträge für Sie stellen, beispielsweise den Wechsel in eine andere Mitgliedergruppe.
  • Zusatzversicherungsstufen neu beantragen oder kündigen.
  • Anstelle des Mitglieds Widerspruch erheben.
  • Den Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden, Einsicht in Krankenunterlagen nehmen und diese Unterlagen wenn notwendig an die PBeaKK, an Sachverständige oder an Sachverständigengesellschaften weiterleiten.

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Quelle: PBeaKK